Wie ist es nun wirklich? Muss ich als Vater oder Mutter meinem Kind WhatsApp verbieten? Wie ist das an den Schulen mit den Klassenchats? Handelt unsere Lehrerin gesetzeswidrig wenn sie einen Klassenchat auf WhatsApp führt?

 

Ausgangslage

Mit der aktuellen Einführung der Europäischen Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) musste Facebook Anpassungen bei den Datenschutzbestimmungen vornehmen. Auch für die WhatsApp-Nutzung. Damit verbunden wurde auch das Mindestalter für die Nutzung des Messengers auf 16 Jahre angehoben. Nur: Facebook hat die gesetzlichen Veränderungen genutzt, um sich mit den neuen Datenschutzrichtlinien bei WhatsApp gegen Klagen zu schützen. Facebook ist es wohl egal, wenn schon 8-Jährige „whatsappen“. Entsprechend ist die Alterskontrolle sehr schwach ausgestattet. Das WhatsApp-nutzende Kind kann mit einem Klick bestätigen, dass es schon 16 sei.

Konsequenzen für Eltern?

Aktuellerweise ist festzustellen, dass in der Schweiz viele Kinder bereits mit 11 oder 12 Jahren WhatsApp verwenden. Eltern müssen sich deswegen nicht vor rechtlichen Konsequenzen fürchten. Eltern, die Ihre Kinder in der Whatsapp-Nutzung begleiten, werden wohl kaum für ein Fehlverhalten belangt. Voraussetzung dürfte jedoch sein, dass der Einsatz überlegt und angeleitet ist. Dies könnte heissen, dass mit den Kindern im Minimum die Fingertipps zum Chatten bearbeitet und das Chatverhalten von Zeit zu Zeit besprochen wird.

WhatsApp löschen?

Mit den aktuellen Diskursen um die Whatsapp-Nutzung ist einmal mehr die Frage aufgetaucht, ob man diesen Messenger nicht einfach verbieten oder löschen sollte. Eine generelle Antwort ist hier schwierig. Für Jugendliche sprechen wir immerhin vom „Haupt-Kommunikationskanal“. Ein WhatsApp-Verbot würden sie nicht verstehen. WhatsApp gehört aktuell so zur Kultur wie einst Adidas Rom oder bauchfreie Tops. Das lässt sich die Jugend nicht verbieten.

Für Erwachsene sollte eine vernünftige Abwägung Vorrang haben. Und so könnten Eltern durchaus zu einem anderen Entscheid kommen als die Kinder. Wer wirtschaftlich und ethisch Verantwortung wahrnimmt, wird WhatsApp nach Möglichkeit löschen. Tatsächlich gibt es mit Threema, Signal & Co. gute Alternativen. Mit dieser Befreiung können Eltern durchaus ein gutes Vorbild abgeben. Auch wenn es erst in ein paar Jahren wirken wird.

Worum geht es eigentlich?

Juristische Vorgaben und Verbote sind nicht geeignete Massnahmen für die Medienerziehung. Wie so oft können Konflikte für wichtige Gespräche und Auseinandersetzungen genutzt werden. Auf diesem Weg wird kritische Medienbildung im Alltag möglich. Es lohnt sich mit Kindern und Jugendlichen folgenden Fragen nachzugehen:

  • Wo nutzen Kinder und Jugendliche vielleicht schon gute Alternativen zu Facebook und WhatsApp? Wäre Snapchat eine sinnvolle Ausweichmöglichkeit? Schliesslich muss ich da mein Adressbuch nicht an die Betreiber abgeben!
  • Wie wählen wir eigentlich den Kommunikationskanal? Welche Möglichkeiten stehen auch noch zur Verfügung?
  • Welche Themen würde man vielleicht besser auf einem anderen Kommunikationskanal verhandeln?
  • Wie gross ist die Angst nicht alles mitzukriegen? Warum ist das im Jugendalter „voll hart“? Warum und wie kann das im Erwachsenenalter kompensiert werden?
  • Ist Bequemlichkeit so wichtig, dass wir unsere gesamten Beziehungsdaten Facebook überlassen wollen?
  • Wissen wir um die negativen Aspekte der Whatsapp-Nutzung für unsere Wirtschaft und für unsere künftigen Chancen? Wollen wir das? Ist uns bewusst wie viel Macht wir Facebook geben?

Mit Recherchen und Gesprächen zu solchen Fragen leisten wir einen wichtigen Beitrag an eine gelingende Zukunft unserer Kinder. Ob meine Tochter oder mein Sohn WhatsApp nun heute schon löscht oder nicht, ist dabei schon fast nebensächlich. Wichtiger sind die Auseinandersetzungen und meine Vorbildrolle.

Und die Schulen?

Für Lehrerinnen und Lehrer an Sekundarschulen oder Gymnasien ist die aktuelle Situation eine grosse Herausforderung. In den letzten Jahren hat sich die Kommunikation per WhatsApp praktisch durchgesetzt. Schülerinnen und Schüler lassen sich aktuell auch nicht einfach per Mail oder Telefon erreichen.

Dennoch: Genau genommen kann mit WhatsApp den aktuellen rechtlichen Vorgaben nicht entsprochen werden. Im Rahmen der beruflichen Nutzung müsste die Lehrperson wohl alle im Adressbuch enthaltenen Kontakte fragen, ob es ok wäre, wenn WhatsApp genutzt und die Kontakte und Verbindungsdaten an Facebook übermittelt würden. Ein Ding der Unmöglichkeit. In diversen Kantonen laufen daher Bestrebungen für weitere Klärungen.

Alternativen?

Namhafte Schreiber wie Phillipe Wampfler betonen, dass WhatsApp einfach weiter genutzt werden könne. Bis weitere Klärungen vorliegen ist dies sicher richtig.
Dennoch wäre auch hier zu fragen, ob die Situation als Chance für eine wichtige Auseinandersetzung gesehen werden könnte. Wichtige Fragen des anlaufenden Medienunterrichts könnten ganz aktuell behandelt werden: Warum scheint WhatsApp gratis? Warum kostet Threema? Warum spricht das gegen WhatsApp? Ist es wirklich so, dass es mir egal sein kann, wenn mich Facebook so gut kennt? Und schliesslich muss ja auch nicht alles auf ewig verändert werden. Doch wie wäre es mit einem Datenschutz-Monat? Wie lebt es sich mit VPN, alternativen Browsern, DuckDuckGo und Threema?

Bewegung!

Leider ist die Diskussion zur Zeit etwas hart bis vergiftet. Ein Kurzinterview mit Beat W. Zemp im Tagesanzeiger vom 4. Juni 2018 hat für heftige Reaktionen gesorgt. Wohl nicht nur wegen falscher Aussagen. Es ist doch festzustellen, dass Schüler wie Eltern die neuen Kommunikationskanäle nutzen möchten. Die erreichten Vereinfachungen will man nicht mehr hergeben. So bringt der Konflikt glücklicherweise auch Bewegung in die Diskussion um aktuelle Bedarfe. Schliesslich wäre es ja ein Leichtes, den Schülern oder Eltern Schultermine auch so zu übermitteln, dass in den elektronischen Agenden automatisch ein Eintrag vorgenommen würde. Es wäre auch einfacher die Tagesmutter oder die Grosseltern über anstehende Ereignisse oder notwendige Hausaufgaben zu informieren.

Ein Artikel in der Sonntagszeitung nimmt dies ein Stück weit auf. Er portraitiert kurz die App Klapp, die eine Einweg-Kommunikation von Schule an Schüler und Eltern zulässt. Im Unterschied zu bekannten App Remind sollten bei dieser App die Daten in der Schweiz gespeichert werden.

 

PS: In einem am 11. Juni 2018 aktualisierten Artikel auf Watson werden die Vorzüge von Threema Education beschrieben: „Threema für Schulen – Schweizer App lässt WhatsApp alt aussehen.“

 

Dieser Artikel berücksichtigt Hinweise von Mike Würmli. Grafik: © Joachim Zahn