Gerade um Weihnachten eine der häufigsten Fragen: „Unser Kind hat einen iPod erhalten. Welche Kindersicherung muss ich nun installieren?“. Eine 100% zuverlässige und sinnvolle Kindersicherung gibt es nicht. Alle Anwendungen haben grosse Lücken und bringen einiges an Zeitaufwand und Nerverei mit sich. Was nun?

Auf vielseitigen Wunsch hin, haben wir unsere Artikel auf einer Unterseite zusammengetragen. Unter „:: Medienerziehung > Kindersicherungen“ finden Sie unsere Texte, die mit diesem Thema verbunden sind. Unter anderem finden Sie auch Gedanken, die bislang unveröffentlicht in unseren Archiven gelegen haben. Bevor Sie nun weiter klicken, lesen Sie bitte folgende Vorbehalte:

 

Der Wunsch nach Entlastung

Wie unter „Ab wann ein Handy“ ausgeführt: Wenn die Kinder einen iPod touch, ein Smartphone oder Tablet erhalten, dann wird es anstrengend. Damit die Kleinen nicht endlos surfen und gamen, braucht es vor allem Verhandlungen, Grenzsetzungen, Schulung und viel gute Nerven. Vielleicht liegt es an letzterem, dass wir uns als Eltern bald mal eine Kindersicherung wünschen, die das alles für uns regelt. Die schlechte Nachricht: Die wirklich taugliche Kindersicherung ist noch nicht programmiert. Für die Installation und Betreuung benötigen Sie viel Zeit und starke Nerven. Ausserdem können diese Kindersicherungen das Gespräch nicht ersetzen.

 

„Hardwarekontrolle“ vor Kindersicherung

Mit Gesprächen und einer „Verfügbarkeitskontrolle“ bezüglich Gerät und Internetzugang sind viele Kinder ausreichend geschützt. Und diesem Schutz ist Vorrang zu geben, denn er ist am umfassendsten und am nachhaltigsten. Verfügbarkeitskontrolle heisst beispielsweise, dass die Kinder ihre Geräte zu bestimmten Zeiten in einem „Handy-Bettchen“ (Bild) deponieren müssen. Kontrolle des Internetzugangs heisst, dass Sie bestimmen, wann die Kinder ins Netz kommen und wann nicht. Wie das definiert werden könnte, lesen Sie im Artikel „WLAN nachts sperren“. Wie Sie den mobilen Internetzugang beschränken erfahren Sie im Artikel „Gerätefreie Zeiten“.

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Wenn es doch etwas mehr Kontrolle braucht

Und doch: Es gibt Situationen und Menschen, die mehr oder spezifischere Kontrolle verlangen. So gibt es Kinder, die sich aus Prinzip nicht an elterliche Verbote halten. Kinder, die beim Surfen vor keinem Thema halt machen. Vielleicht gibt es auch Phasen, innerhalb derer man sich die Streitereien um Onlinezeiten schenken könnte. Auch nicht zu unterschätzen: Es gibt doch viele Jungen, die bezüglich Pornographie in einen „unheimlichen Zug“ kommen. Mit der Kontrolle des Surfverhaltens können Sie dem Jungen auch eine gewisse Last abnehmen. So können Kindersicherungen hier etwas Entlastung und Unterstützung bringen.

 

Was Kindersicherungen in der Regel nicht können:

Vorab: Den vollmundigen und absolut tollen Versprechungen der Hersteller können Sie nicht trauen. Einzelne behaupten gar, dass Kinder wirksam vor Cybermobbing geschützt werden könnten. Solche Behauptungen kann man nur als Schwachsinn bezeichnen. Schliesslich kann Cybermobbing so verlaufen, dass dies auf dem Account ihres Kindes kaum wahrnehmbar ist. Ausserdem müssen Sie bedenken, dass überbehütete Kinder gefährdeter sind als andere. Meist können Kindersicherungen nur folgendes sicher leisten:

  • Anlegen von Listen mit freigegebenen Seiten.
  • Anlegen von Listen mit verbotenen Seiten.
  • Allgemeine Filterung von „kinder- und jugendgefährdenden“ Seiten.
  • Eventuell: Zeitlimiten fürs Browsen
  • Eventuell: Verlaufskontrolle
  • Eventuell: Verlaufskontrolle von einem anderen Gerät aus.

 

Für mehr Regulierung müssen Sie unterschiedliche Massnahmen kombinieren. Ein „Geführter Zugriff“1 ist in gewisser Weise ja auch eine Kindersicherung. Kombiniert mit Gesprächen und einer guten WLAN-Kotrolle sind Kinder mehr als gut geschützt.

 

Ihre Erfahrungen helfen anderen Eltern

Sicher: zischtig.ch testet unterschiedliche Kindersicherungen. Die besten Tests sind aber Ihre Erfahrungsberichte. Gerne nehmen wir diese entgegen. Sie helfen damit tausenden anderer Eltern.  Eine Veröffentlichung erfolgt nur mit Ihrer Zustimmung. Ihre Berichte senden Sie am Besten an claudia.gada@zischtig.ch

 

 

  1. Der Geführte Zugriff bezeichnet die Möglichkeit, dem Kind ein Gerät zu überlassen auf dem es für eine begrenzte Zeit nur eine ausgewählte App nutzen kann. Bekannt wurde der Begriff mit der Einführung dieser Technologie auf iOS-Geräten von Apple (http://support.apple.com/de-ch/HT5509). Eine Beschreibung dazu lesen Sie unter „Geführter Zugriff bei iOS“ oder „Geführter Zugriff bei Android“ []