Schulen und Eltern gelangen immer öfter mit Fragen zu Rassismus und anderen Formen von Gewalt im Klassenchat an zischtig.ch. Wie kommt es zu diesen Problemen? Was ist zu tun?
Seit Frühjahr 2019 häufen sich die Anfragen: „Im Klassenchat meiner Tochter werden rassistische Inhalte verbreitet. Was muss ich tun?“ „Die Schüler einer Klasse an unserer Schule versenden mit WhatsApp Gewaltvideos. Muss ich Anzeige erstatten?“ Auch auf dem Hintergrund unserer Arbeit mit Schulklassen nehmen wir an, dass eine Zunahme dieser Delikte stattgefunden hat. Wir sind überzeugt: Kinder brauchen hier Orientierung.
Klassenchat?
Bevor den Schulen Vorhaltungen gemacht werden: Bei den betroffenen Klassenchats ging es nie um von den Schulen angeregte oder begleitete Chats. Die Lehrerin oder der Lehrer hat meist nicht mal Einblick in die WhatsApp-Gruppe. Mit „Klassenchat“ ist im Alltag ein Chat beschrieben, bei dem einige aus einer Klasse sich zu einem Gruppenchat verbinden. Das können auch nur um die 8 bis 10 Jungen und Mädchen einer Klasse sein. So gibt es auch oft mehrere Klassenchats. Meist werden in den Chat-Gruppen auch keine Themen des Unterrichts besprochen. In der Regel geht es um’s Abmachen, um Klatsch und Tratsch. Insbesondere Jungs nutzen diese Plattform auch eher um Aufmerksamkeit zu suchen, fürs „Spiel“. Sie probieren aus wie weit man gehen kann.
Wie kommt es dazu?
Das Thema Rassismus ist heikel und komplex. Da gibt es den Bericht „Rassistische Diskriminierung in der Schweiz“ der bis 2018 einen Anstieg von Störungen bei jüngeren Menschen feststellt. Ferner hält diese Untersuchung der Fachstelle für Rassismusbekämpfung fest, dass sich über Socialmedia und Chat auch eine Verschärfung der Situation im Netz feststellen lässt. Das alleine kann das Phänomen nicht erklären. Dies umso mehr, als die Mehrzahl der gemeldeten Fälle Primarschulklassen betrifft. Meist geht es um die 5. oder 6. Klasse. In den bearbeiteten Fällen richten sich die rassistischen Äusserungen auch nicht gezielt gegen einzelne Menschen aus dem Umfeld. Oft geht es um die Verwendung von Bildern oder Sprüchen, welche andere Völker bewusst ungünstig darstellen. Beliebt sind Memes die Bilder und Textaussagen kombinieren. So ist zu vermuten, dass in vielen Fällen „ausprobiert“ wird. Zudem fehlt das Wissen um die Gesetze.
Ausprobieren?
Natürlich sind rassistische Äusserungen nichts, was man mal so schnell „ausprobieren“ soll oder darf. Als Eltern müssen wir aber zur Kenntnis nehmen, dass Kinder mit Handys eben genau das tun. Sie experimentieren: „Lässt sich mit dem Verschicken solcher Inhalte Aufmerksamkeit erzielen?“ „Wenn andere das tun, wird gelacht. Funktioniert das auch bei mir?“ Viele solcher Nachrichten werden auch auch einfach aus Langeweile erstellt. Je heftiger die Mitschüler und Mitschülerinnen reagieren desto besser. Desto mehr Action. Und manchmal ist wohl auch Orientierung gesucht: „Ist das wirklich so schlimm?“ „Warum regen sich die einen so auf? Die anderen finden das doch lustig!“ Leider können Kinder selten so direkt fragen. Oft verbergen sich die Fragen hinter solchen Handlungen. Als Eltern sind wir herausgefordert, diese zwischen den Zeilen zu lesen und zu beantworten.
Aufmerksam sein
Natürlich haben wir im Alltag besseres zu tun als täglich die Chats der Kinder zu lesen. Dennoch: Von Zeit zu Zeit sollten wir uns gemeinsam mit den Kindern um die Chats kümmern. Insbesondere die Gruppenchats der Mittelstufen Schüler*innen sollten von Zeit zu Zeit geprüft werden. Diese Massnahme ist ohnehin geboten. Wie im Artikel „WhatsApp für Kinder“ beschrieben, brauchen die Kinder diese Begleitung um den Umgang mit den Handy zu lernen. Sie können das nicht per se, einfach weil sie mit Smartphones aufwachsen.
Natürlich braucht die Sichtung der Chats Respekt. Das sollte nicht heimlich geschehen. Auch den Chat mit der besten Freundin muss man nicht lesen. Es geht mehr um die gelegentliche und grobe Sichtung von Gruppenchats. In der Regel werden Gesetzesverstösse aufgrund der Memes und Emojis schnell sichtbar. Prüfen Sie:
- Werden rassistische Bilder oder Sprüche verbreitet?
- Gibt es abschätzige Äusserungen über Religionen?
- Werden sexistische Inhalte verbreitet?
- Sind allenfalls pornografische Darstellungen zu sehen?
- Werden Kinder bedroht?
- Wird über Lehrer*innen gelästert?
Orientierung geben
Wenn Sie solche Posts feststellen, geht es darum, dem Kind Orientierung zu geben. Manchmal kann es nichts dafür, wenn solche Inhalte verbreitet werden. Rechnen sie aber damit, dass es solches Verhalten auch mal ausprobieren will. Als Eltern sollten wir daher klar Stellung nehmen: „Andere aufgrund ihrer Andersartigkeit zu beleidigen ist ganz klar nicht ok!“ Allenfalls fragen die Kinder nach, warum ein Bild rassistisch ist. Hierzu kann es eine Hilfe sein, sich für die eigene Erklärung auf ein Modell zu beziehen. Bei zischtig.ch arbeiten wir hier schon länger mit dem „BÜRGER-Test“. Dieser benennt 6 Anhaltspunkte zur Beurteilung von Bildern, Filmen und Texten:
- Barbarisierung
- Überzeichnung
- Rassifizierung
- Genetifizierung
- Exotisierung
- Rationalisierung
Eine einfache Zusammenfassung finden Sie auf der Seite von www.derstandard.at. Mit diesem Test lässt sich oft schon zeigen, dass Bilder eben mit Überzeichnungen oder Barbarisierungen arbeiten. Das kann man dem Kind erklären.
Melden?
Es kommt vor, dass Kinder bereits im Klassenchat merken, dass rassistische Äusserungen nicht ankommen. In solchen Fällen ist abzuwägen, ob eine Meldung notwendig ist. Hat der tätliche Schüler oder hat die tätliche Schülerin schon etwas gelernt? Liegt das bereits ein halbes Jahr zurück?
Sollten Sie in den begutachteten Chat-Unterhaltungen mehr als seltene Ausrutscher sehen, so bedarf die Gruppe oder die Klasse der Unterstützung. In der Regel ist ein Gespräch mit der Schulsozialarbeit der erste und beste Schritt. Die Schulsozialarbeiterin oder der Schulsozialarbeiter haben die Möglichkeit, unter Wahrung der Schweigepflicht weitere Gespräche zu führen. In leichten Fällen ist es auch möglich, aufgrund der Vorkommnisse einen Lernprozess in Gang zu setzen.
Hat es keine Schulsozialarbeit, so ist das Gespräch mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer zu suchen.
Im Wiederholungsfall oder bei Gefährdung der Kinder ist jedoch der Kontakt zu den Jugenddiensten der jeweiligen Kantonspolizei angezeigt.