Gemäss Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürich gab es 2017 deutlich mehr Strafuntersuchungen gegen Jugendliche wegen Onlinedelikten. Das Smartphone spielt eine immer zentralere Rolle bei der Verbreitung von Pornographie, Gewaltdarstellungen, Ehrverletzung und Drohung. Viele Schulen leisten einiges an Präventionsarbeit. Eltern können durch Aufklärung zum Schutz vor Straffälligkeit beitragen. 

Die Medienmitteilung vom 17.08.20181 klingt ziemlich klar: „Jugendliche begehen mehr Delikte im digitalen Raum“. 2017 wurde gegen 81 Jugendliche ein Strafverfahren wegen Pornographie eingeleitet. Eine Zunahme verzeichnen auch die Verzeigungen wegen Gewaltdarstellung oder Ehrverletzungen. Gegen 80 Jugendliche wurde ein Strafverfahren wegen Verleumdung, Beschimpfung oder übler Nachrede eingeleitet. Leider ist auch bezüglich Nötigungen und Drohungen im digitalen Raum ein Anstieg zu verzeichnen. Die Oberjugendanwaltschaft hält jedoch fest, dass sich die Fallzahlen auf einem moderaten Niveau bewegten. 

 

Auch mein Kind?

Grundsätzlich müssen Eltern damit rechnen, dass sich auch ihr Kind strafbar machen kann. Online fehlt Jugendlichen die (Impuls-) Kontrolle. Die Jugendanwaltschaft schreibt in Ihrer Mitteilung: „Trotz zahlreichen präventiven Anstrengungen zeigen sich viele Jugendliche von der digitalen Welt überfordert und agieren impulsiv, ohne an mögliche Folgen zu denken.“ Dies entspricht auch unseren Erfahrungen. Oder wie es das Sprichwort sagt: „Das kommt in den besten Familien vor.“ Schnell wird es im Chat emotional und ihr Kind lässt sich zu einer Drohung oder dem Versand unangemessener Inhalte verleiten. 

 

Prävention Zuhause

Daher: Mit der Übergabe eines Gerätes, welches sich für die digitale Kommunikation eignet, müssen Kinder aufgeklärt und zu einem sorgfältigen Umgang damit angehalten werden. Kindersicherungen helfen da nichts. Dem Kind muss vor dem Chatten erklärt werden, dass fünf Punkte berücksichtigt werden müssen:

1. Alles was du verschickst kann weiter gegeben werden.

2. Ab 10 Jahren bist du strafmündig und kannst zur Rechenschaft gezogen werden.

3. Darum: Aufpassen! Sortieren! Nicht alles gehört in den Chat.

4. Rechne damit, dass da Schrott reinkommt. Auch Pornographie und Gewalt. Schick solches auf keinen Fall weiter.

5. Hol dir Hilfe. Im Fall von Gewalt und Pornographie geht es nicht um Petzen, sondern um Hilfe holen.2.

Natürlich empfiehlt es sich, diese Themen immer wieder zur Sprache zu bringen. Auch bezüglich der Nutzung von Instagram, Snapchat und WhatsApp.

 

Scherze, die keine sind

Werden Kinder und Jugendliche auf ihre Verfehlungen angesprochen, so heisst es häufig, sie hätten eine Drohung nicht so gemeint, gar im Scherz ausgesprochen. Hier sind Sie als Eltern gefragt: Erklären Sie dem Kind, dass im Chat Scherze nicht immer als solche zu erkennen sind. Fühlen sich Menschen bedroht, so zählt deren Eindruck. Und: Pornographie zu versenden ist natürlich auch dann eine Straftat, wenn es als Scherz gedacht ist. Mehr zum Thema Recht und Pornographie erfahren Sie aus der Broschüre „Pornographie: Alles was Recht ist“ der SKPP3. 

 

 

  1. https://www.zh.ch/internet/de/aktuell/news/medienmitteilungen/2018/jugendliche-begehen-mehr-delikte-im-digitalen-raum.html []
  2. Mehr unter https://zischtig.ch/whatsapp-fuer-kinder []
  3. https://www.skppsc.ch/de/wp-content/uploads/sites/2/2016/12/rechtpornografie.pdf []