Onlinesucht wird in den USA nicht generell anerkannt. Ein Problem ist die Komorbidität bei diesem Phänomen. Ein Artikel der Ruhr Universität Bochum erklärt den Aspekt der Komorbitität relativ gut und zeigt einen Vergleich zu anderen Suchtphänomenen.
Die Letzte Überarbeitung des „DSM“ (Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders) fand in Fachkreisen viel Beachtung. Der Fokus lag auf der Frage nach der Anerkennung der Onlinesucht. Wird sie anerkannt und ins Manual aufgenommen oder nicht? Schlussendlich wurde kein pathologischer Internetgebruach in den Katalog aufgenommen. Lediglich die Computerspiel-Abhängigkeit ist aufgeführt.
Ein oft zitiertes Argument gegen die Onlinesucht: Onlinesucht tritt „nur“ zusammen mit anderen Störungen auf. Solange sie nicht isoliert festzustellen ist, kann sie nicht als eigenständige Störung oder Krankheit diagnostiziert werden.
In der Praxis von Schulsozialarbeit, Prävention und Beratung kann man sich natürlich fragen, ob es hier nicht um die Haarspaltereien oder die grobfahrlässige Verweigerung von Versicherungsleistungen geht. Beruhigend zu wissen, dass verschiedene Wissenschaftler dieser Prämisse zum trotz dran bleiben. Ein kurzer Artikel im „rubin“ – dem Wissenschaftsmagazin der Ruhr Uni Bochum – beschreibt kompakt und verständlich, wie das mit der Komorbidität ist, wo die Forschung steht und wohin die neuesten Erkenntnisse weisen könnten. Lesenswert:
http://rubin.rub.de/de/mensch-im-netz
JZ