Soll man Medien zulassen, nur weil andere Kinder diese auch nutzen? Wird mein Kind stark, wenn es anders sein muss?
Oft gehört: „Dieser Gruppendruck ist ein Fluch. Meine Tochter will das unbedingt, weil es die beste Freundin auch hat.“ Solche Situationen sind unbestritten ärgerlich. Und es ist gar nicht so einfach, hier eine gute Reaktion zu finden. „Soll ich nachziehen? Oder müsste mein Kind nicht einfach klar kommen damit, kein Gerät zu haben? Oder auch auf TikTok zu sein?“ Bei solchen Überlegungen tritt die Idee in den Vordergrund, dass es ja okay ist, wenn unser Kind anders ist. Wenn es anders aufwächst. Es geht allenfalls auch um den Gedanken, dass es ohnehin nur um einen Druck der Gruppe geht, dass man eben nun dies oder jenes auch tun müsse. Beispielsweise Roblox oder Brawl Stars spielen.
Worum es für das Kind geht
Die Erfahrung aus den Gesprächen mit den Kindern zeigt: Der Begriff „Gruppendruck“ beschreibt die Situation der Kinder ungenügend. Es kommen unterschiedliche Phänomene zusammen:
- Kinder haben eine kindliche Neugier und sie wollen die Welt um sich herum verstehen. Wenn viele etwas besitzen oder nutzen, so muss das wichtig sein und es entsteht das Gefühl: „Das muss erkundet werden.“
- Wenn ein Thema überall präsent ist, wollen Kinder mitreden. Dieses Agenda-Setting-Phänom, also die mediale Gewichtung von Themen, beeinflusst auch Kinder. Im Kindesalter ist es völlig normal und gesund, dass man bei bestimmten Themen mitreden will. Das ist natürlich nicht nur bei Kindern so, sondern es begleitet uns ein Leben lang und ist gemeinschaftsbildend.
- Kinder nehmen auch Unterschiede wahr: „Die anderen haben etwas, das ich nicht habe.“ Das auch zu wollen ist normal. Egal ob es um ein Gerät oder eine Fertigkeit geht.
- Schliesslich will man dazugehören. Wenn ich auch eine Smartwatch habe, so die Hoffnung, gehöre ich dazu.
So gesehen, als Eltern werden wir dem Problem mit dem Verweis auf den Gruppendruck nicht gerecht.
Abwägen
Mit Blick auf die obigen Argumente ist zu prüfen: Wäre es allenfalls auch in Ordnung, wenn sich mein Kind mit denselben Dingen befasst, wie seine Altersgenossen? Oder ist es vor allem meine eigene Vorstellung, dass das nicht in Ordnung ist?
Wenn weder Altersgrenzen noch konkrete Gefährdungen dagegensprechen, kann ein Entgegenkommen dem Kind gegenüber sinnvoll sein: „Es ist okay, wenn du jetzt Brawl Stars spielst. Ich möchte das Spiel aber mit dir gemeinsam anschauen und ich will dich auf die Glücksspiel-ähnlichen Elemente in diesem Spiel hinweisen.“
Kinder wollen nicht anders sein
Natürlich ist es auch möglich, bei einem restriktiven Kurs zu bleiben. Er sollte jedoch nicht mit Verweisen auf „Gruppendruck“ oder Individualitätsappellen begründet werden. Es ist entwicklungspsychologisch normal, richtig und gut, wenn ihr Kind mitreden will. Ihr Kind gedeiht völlig normal, wenn es dieselben Dinge erkunden möchte, wie die Mädchen und Jungen aus der Klasse. Kinder wollen dazugehören und das ist gut so. Die Idee von „Du bist eben anders“ ist eine erwachsene Idee. Die dazugehörige Überzeugung kann erst nach und nach wachsen.
Das klare Argument
Wenn Sie etwas verbieten, bleiben Sie beim klaren Argument. Beziehen Sie Ihre Entscheidung mit Ihrer Einschätzung der Medienrisiken und vertreten Sie diese konsequent. Gegebenenfalls kann eine schrittweise Etappierung sinnvoll sein. Sie müssen dem Kind nicht von Anfang an alles ermöglichen. Eine Etappierung schafft Perspektiven und bietet Kindern eine Orientierung.
Auf die Entwicklung achten
Ob wir es lieben oder nicht: Ein Teil kindlicher Entwicklung wird auch durch das Umfeld angestossen. Wenn im 3. Schuljahr alle Roblox haben, so sehen sich Kinder herausgefordert, dieses Spiel ebenfalls zu erlernen.
Oftmals fehlt jedoch die Reife, Risiken richtig einzuordnen. Etwa, dass fremde Kontakte im Netz keine Freunde sind und dass es zu Cybergrooming kommen könnte. Weitere Infos dazu unter: https://zischtig.ch/cybergrooming/
Entscheidend ist daher die eigene Begleitfähigkeit zu prüfen: Kann ich meinem Kind die nötigen Kompetenzen beibringen oder nicht? Mehr dazu in weiteren Artikeln.
Autor*innen: Joachim Zahn und Vanessa Hau