Unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMAs) sind mit unseren Gesetzen und Gepflogenheiten im Umgang mit digitalen Medien nicht vertraut. Trotzdem werden Sie nach ihrer Flucht in die Schweiz gleich nach solchen bemessen. Studierende der Höheren Fachschule für Sozialpädagogik Luzern haben sich dieser Problematik angenommen. zischtig.ch hat das Projekt fachlich unterstützt. 

 

Die Herausforderung

UMAs verstehen in aller Regel noch praktisch kein Deutsch. Sie sind mit einem Smartphone ausgerüstet, weil dies ihre einzige Verbindung in die Heimat ist. Und nun sind sie in der Schweiz und müssen Gesetze und Usanzen zur anständigen Kommunikation einhalten. Dazu gibt es weder Kurse noch verständliches Informations-Material.

 

Das Projekt

Die sechs Studierenden der Höheren Fachschule für Sozialpädagogik haben sich zum Ziel gesetzt, diesen Umstand mittels einer Projektarbeit anzugehen. Im Rahmen eines Projekt- oder Medientages wurden Sekundarschüler und UMAs zusammengeführt. Am Morgen wurden sie von zischtig.ch in die Probleme und Kompetenzanforderungen der digitalen Medien eingeführt.  Nach einem gemeinsamen Mittagessen wurden die wichtigsten Punkte zum Selbstschutz herausgearbeitet. Durch die Beteiligung von UMAs, Übersetzern und Schweizer Sekundarschülern ist ein intensiver Prozess entstanden, der für Verständlichkeit und Nachhaltigkeit sorgt.

 

Die Regeln

Man darf natürlich gespannt sein, welche als die wichtigsten Regeln für UMAs bezeichnet wurden. Auf der Website haben sie ihre Ergebnisse wie folgt dargestellt:

  1. Ich benutze am Esstisch das Handy nicht.
  2. Ich höre unterwegs Musik mit Kopfhörern.
  3. Ich telefoniere in der Öffentlichkeit leise.
  4. Ich lege das Handy während einem Gespräch weg.
  5. Ich habe zu Bildern von mir ja gesagt.
  6. Ich gebe acht, welche Bilder ich teile.
  7. Ich geben nicht zu viel über mich Preis.
  8. RESPEKT – Keine Beleidigungen im Internet und auf dem Handy.
  9. Ich benutze ein schwieriges Passwort und behalte es für mich.
  10. Schutzalter 16 – Das Besitzen und Teilen von pornographischem und gewaltvollem Inhalt mit unter 16-jährigen ist strafbar.
  11. Ich Informiere mich über meine Rechte und das geltende Gesetz.

 

Das Booklet

Um die Erkenntnisse auch anderen UMAs zugänglich zu machen wurden die erarbeiteten Punkte oder Regeln von Ezra Pirk illustriert und in einem Booklet festgehalten. Diese können vorübergehend auf der Projektseite der Studierenden eingesehen werden:

http://saferpiep.jimdo.com

Auf dieser Seite besteht auch die Möglichkeit mit den Projektverantwortlichen Kontakt aufzunehmen.

 

imageIch lege das Handy während einem Gespräch weg.

 

 

 

 

 

jz / 11.06.2015