Per 1. Januar 2015 gelten bei Facebook neue Nutzungsbedingungen. Mit den neuen Regeln versichert sich Facebook bezüglich der Nutzung von Standortdaten. Zudem wird in einer etwas umständlichen Sprache dargelegt, dass auch das Internet-Nutzungsverhalten für die Aufbereitung der eingeblendeten Werbung eingesetzt werden kann. Den neuen Nutzungsbedingungen stimmt man mit der Nutzung von Facebook ab dem 1. Januar 2015 automatisch zu. 

Für Eltern sind solche Meldungen eine Belastung! Und schon wieder ändern die Nutzungsbedingungen bei Facebook. Dies hat einmal mehr zur Folge, dass sich bei den Einstellungen auf Facebook kleine Dinge ändern werden. Und wer sich auf Facebook kundig machen möchte wird Formulierungen lesen, die für uns „Normalverbraucher“ schwer zu verstehen sind. Man hat unweigerlich den Eindruck, dass da „verklausuliert“ irgendwelche neuen Nachteile oder Risiken mitgeteilt werden. Manch einer dürfte sich einmal mehr über den Tisch gezogen fühlen.

Versuch einer Zusammenfassung

Auch für zischtig.ch ist es nicht eben einfach, alles im Detail zu verstehen. Im Sinne einer kritischen Betrachtung kann aber schon heute auf zwei umstrittene Neuerungen verwiesen werden:

  • Mit den neuen Bedingungen und Richtlinien sichert sich Facebook dahingehend ab, dass die Standortdaten von Computer, Tablet und Smartphone „ausgelesen“ werden dürfen. Die Standortdaten nutzt Facebook für die Erstellung von Nutzerprofilen. Diese Nutzerprofile können für das „Zuschneiden“ der Werbeeinblendungen genutzt werden. Man kann dies als Vorteil werten. Es ist jedoch zu bedenken, dass es ein weiterer Schritt zum gläsernen und bevormundeten Menschen ist. Und: Sollen meine „Freunde“ wirklich sehen, dass ich im nahen McDonalds sitze? Wenn dann noch alles mit meinen WhatsApp Daten verknüpft werden kann? Mit den Daten auf Instagram?
  • Die neuen Bedingungen und Richtlinien besagen auch, dass Facebook das Surfverhalten der Nutzer beobachtet. Auch diese Daten werden für die Auswahl der Werbung eingesetzt. Auch hier: Man kann das als Dienstleistung von Facebook verstehen. Und auch hier ist zu bedenken: Sind wir sicher, dass diese Daten nicht irgendwann in falsche Hände geraten? Hätten in diesem Fall Klagen gegen Facebook irgendeine Chance?

Eine etwas pointierte Übersetzung der neuen Bestimmungen finden Sie bei SRF3. Auf der Internet-Seite werden von Olivia Gähwiler etwa folgende Auslegungen angeboten:

«Mit diesen Aktualisierungen ändert sich gar nichts — wir unterstützen Werbetreibende dabei, Menschen mit relevanten Werbeanzeigen zu erreichen, ohne dass wir ihnen mitteilen, wer du bist.»

heisst übersetzt:

«Wir sagen den Werbeleuten natürlich nicht WER du bist! Wir sagen denen NUR, wo du wohnst, wie alt du bist, wo du studierst, ob du verheiratet bist, wo du Ferien machst, was für Musik du hörst, und und und…»

Einen gelungenen Artikel finden Sie zudem auf mimikama1.

 

Was können Eltern tun?

Leider kann man die neuen Nutzungsbestimmungen nicht ablehnen. Auch mit der Veröffentlichung einer eigenen, persönlichen Ablehnung nicht. Es ist also zu fragen, inwiefern das Jugendliche betrifft und worauf neu zu achten ist. Nachstehende Gedanken haben provisorischen Charakter. Wir werden zu einem späteren Zeitpunkt vertieft auf die neuen Fragestellungen eingehen.

  • Nach wie vor gilt: Facebook sollte man nicht einfach verbieten. Erstens macht dies die Anwendung noch attraktiver. Zweitens ist es besser, zusammen nach sinnvollen Verhaltensweisen und Lösungen zu suchen. Kinder sind hierbei auf die Unterstützung von Erwachsenen angewiesen. Die Unterstützung kann nur gewährt werden, wenn das Thema unaufgeregt besprochen werden kann.
  • Wenn Ihre Kinder Facebook haben, so ist es sicher angezeigt, dass die Kinder auf die veränderten Spielregeln hingewiesen werden. „Hast du gewusst, dass Facebook dich beim Surfen beobachtet? Mit den Cookies und Pixeltags2 wird untersucht, was du so alles betrachtest. Entsprechend wird die Werbung auf deinem Facebook-Newsfeed angepasst.“ Vielleicht werden Ihre Kinder dann sagen, dass das doch egal sei. Diese Meinungsverschiedenheit bietet eine hervorragende Ausgangslage für Gespräche rund um Datenschutz, Konsumentenschutz und Ethik.
  • Gehen Sie mit gutem Vorbild voran: Nutzen Sie Facebook noch vorsichtiger. Das heisst: Nutzen Sie für Facebook nur einen Browser. Beispielsweise Opera. Verzichten Sie auf die Nutzung von Facebook auf dem Smartphone. Unterdrücken Sie mindestens die Weitergabe ihres Standortes an die Facebook-App.

 

Joachim Zahn

  1. mimikama.at ist eine internationale Koordinationsstelle zur Bekämpfung von Internetmissbrauch und zentrale Anlaufstelle für Internetuser, die verdächtige Internetinhalte melden möchten. []
  2. Facebook erklärt dieses Phänomen wie folgt: „Pixel-Tags (auch Clear GIFs, Web Beacons oder Pixel genannt) sind kleine Codeblöcke auf einer Webseite, mit denen Vorgänge wie das Lesen und Platzieren von Cookies durchgeführt werden können. Die entstehende Verbindung kann Informationen wie die IP-Adresse des Nutzers, den Zeitpunkt, an dem der Nutzer das Pixel aufgerufen hat, und die Art des verwendeten Browsers enthalten“ []