Sexting kann als „Thema 2013“ bezeichnet werden. Worum geht es? Wie verbreitet ist es?

Der Begriff kam 2012 in die Schlagzeilen. Der „Eistee-Fall“ hat hierzu viel beigetragen. Wie 20min am 5. Dezember 2012 berichtete, zeigt das Ice-Tea-Video „eine junge Frau, die mit einer Migros-Ice-Tea-Flasche sexuelle Handlungen vornimmt.“ Häufig handelt es sich auch einfach um Nacktbilder, die von männlichen und weiblichen Jugendlichen gemacht und mittels digitaler Medien verbreitet werden. So ist auch der Begriff entstanden: Das Wort Sexting kommt aus dem Englischen und setzt sich zusammen aus „sex“ und „texting“. „Texting“ steht als Synonym für „Kurzmitteilungen versenden“. Sexting bezeichnet somit die Verbreitung von erotischem Bild- und Filmmaterial des (meist) eigenen Körpers über Handys. (Siehe auch >> http://de.wikipedia.org/wiki/Sexting)

Abgrenzungen zum Mobbing
Sexting wird oft in einem Atemzug mit Cybermobbing genannt. Beobachtungen aus der Arbeit mit Jugendlichen zeigen jedoch ganz deutlich, dass dieser Zusammenhang keinesfalls zwingend ist. Natürlich können Nacktaufnahmen für solche Zwecke missbraucht werden. Dies ist jedoch nicht die Regel.

Warum kommt es zu Sexting?
Eine erste Analyse der Fälle durch zischtig.ch zeigt, dass die auslösenden Motive sehr verschieden sind. Vereinfacht gesagt geht es darum, dass Jugendliche…

  • einfach ausprobieren wollen.
  • Feedback auf eigene sexuelle Attraktivität einholen wollen.
  • Liebesbeweise erbringen wollen.
  • allenfalls erpresst werden.
  • generell auffallen möchten.
  • provozieren oder schockieren müssen.
  • ihr „sexuelles Kapital“ einsetzen.

Wer im Besitz von Nacktaufnahmen ist, leitet diese natürlich gerne weiter. Jugendliche zeigen damit, dass sie (zum erwählten Kreis) dazu gehören. Sie landen eine Sensation, wenn sie entsprechende Bilder oder Filme weiterleiten.

In der deutschen Schweiz?
Auch hierzulande ist vermehrt von Sexting-Fällen zu hören. Dies ist natürlich auch darauf zurückzuführen, dass die Aufmerksamkeit für solche Ereignisse gestiegen ist. Wie verbreitet diese Aufnahmen effektiv sind, lässt sich schwer untersuchen. Die Erfahrungen von zischtig.ch zeigen, dass sich das Aufkommen und die Verbreitung solcher Abbildungen nach Schule, Jahrgang und Zeit stark unterscheidet.
 
Herausforderung
Das Herstellen und Verbreiten pornographischer Bilder ist für Jugendliche unter 16 Jahren verboten. Bei einer Eskalation können Straftatbestände vorliegen, die zu massiven Massnahmen, Bussen oder Freiheitsentzug führen können.
Werden die Bilder oder Filme gegen den Willen der Abgebildeten weiter gegeben, kann die „erzwungenermassen, öffentliche Zurschaustellung“ eine Traumata nach sich ziehen.

Hilfen
zischtig.ch wird künftig über Tipps zum Umgang mit diesem Phänomen berichten. Sollte in Ihrer Gemeinde oder an Ihrer Schule ein Fall vorliegen, so empfehlen wir, sofort Hilfe zu holen. zischtig.ch verfügt über ein Angebot der Kurz-Intervention. Wenden Sie sich an uns oder an eine der folgenden Stellen:

  • Schulsozialarbeit
  • Schulleitung
  • Jugenddienst der Kantonspolizei

Auf keinen Fall sollten Sie Kontakt zu den Familien möglicher Täter aufnehmen.
20. April 2013